Garnisonen der Wehrmacht
Übersichtskarte Mitteleuropa mit Standorten Übersicht der Standorte und Kasernen der Wehrmacht Übersicht der Fliegerhorste
Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg umfasste das
Reichsheer nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages noch 100.000 Mann
einschließlich 4.000 Offizieren. Diese gliederten sich in 2 Gruppenkommandos, 7
Infanterie- und 3 Kavallerie-Divisionen. Demgemäß bestanden zu dieser Zeit auch
im Vergleich zur Kaiserlichen Armee sehr viel weniger Standorte bzw.
Garnisonsorte. Im Laufe der Jahre wurden die Bestimmungen des Versailler
Vertrages in kleinstem Rahmen überschritten. So wurden beispielsweise einige
Reiterschwadronen in Einheiten der Nachrichtentruppe umgewandelt, um die Stäbe
der Kavalleriedivisionen technisch überhaupt in die Lage zu versetzen, die ihnen
unterstellten Verbände effektiv zu führen. Einzelne Artillerie-Batterien wurden
in Flak-Batterien und einige Fahrschwadronen in Beobachtungsbatterien
umgewandelt. Im großen Ganzen hielt man sich jedoch an die personellen Vorgaben.
Im Verborgenen wurde zudem an der Entwicklung moderner Waffenkonstruktionen
gearbeitet. Mit der Sowjetunion wurde ein Abkommen unterzeichnet, welches der
Reichswehr gestattete, die technische Entwicklung neuer Waffen in der
Sowjetunion voranzutreiben.
Im Jahr 1926 wurde mit den ersten Vorbereitungen begonnen, um im Kriegsfall eine
planmäßige Verstärkung des Feldheeres zu erreichen. Hierzu wurde der
"Grenzschutz Ost" geschaffen, Einheiten mit milizartigem Charakter aus
Freiwilligen der jüngeren Kriegsjahrgänge. Im Jahr 1940 wurde dann damit
begonnen, die Vorbereitungen für die Verstärkung des Heeres dahin zu erweitern,
daß nunmehr im Falle eines Kriegsausbruchs aus den sieben bestehenden Divisionen
behelfsmäßig 21 Divisionen gebildet werden sollten. Dies waren allerdings
lediglich planerische Überlegungen, an der Anzahl der vorhandenen Soldaten
änderte sich vorerst nichts.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde unter
Mißachtung des Versailler Vertrages mit dem Ausbau der Reichswehr begonnen. Im
März 1935 folgte die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. Im Herbst 1935
bestand die Wehrmacht nun aus 3 Gruppenkommandos, 11 Generalkommandos, 24
Infanterie-Divisionen, 3 Panzer-Divisionen, 1 Gebirgs-Brigade, 2
Kavallerie-Divisionen und 1 Kavallerie-Brigade. Bis in den Herbst 1938 stieg die
Stärke der Wehrmacht auf 6 Gruppenkommandos, 21. Generalkommandos, 35
Infanterie-Divisionen, 4 Infanterie-Divisionen (mot), 4 leichten Divisionen (mot),
5 Panzer-Divisionen, 3 Gebirgs-Divisionen und 1 Kavallerie-Brigade. Dazu kamen
zahlreiche weitere Kräfte außerhalb der Divisionsverbände. Um all diese Verbände
unterbringen zu können, setzte ein umfassendes Bauprogramm zugunsten der
Wehrmacht ein. Dabei hatte die Luftwaffe einen besonders hohen Bedarf an
Kasernenneubauten, da sie nicht auf alte Standorte der Kaiserlichen Armee
zurückgreifen konnte. Für die Kasernen war eine landschaftsgebundene Gestaltung
vorgesehen. Die Bauten sollten als "organisch gewachsener Bestandteil heimatlich
gewachsener Landschaft erscheinen". Daher wurden die Kasernen oft in der Art von
Gartenstädten angelegt: In einer durchgegrünten Landschaft wurden gruppenweise
angeordnete Unterkunftsgebäude errichtet, die mit ihren steilen Dächern,
hochrechteckigen Fenstern und schmiedeeisernen Gittern bodenständig wirken
sollten. Durch die aufgelockerte Bauweise sollte zudem verhindert werden, dass
im Falle von Luftangriffen all zu viel Schaden angerichtet werden würde.
Die Heeres-Dienstvorschrift 131 definiert den Begriff des "Standortes" als Orte,
in denen ein Standortältester eingesetzt wurde. Standortältester in Standorten
mit einer Kommandantur (Standortkommandantur, Grenzkommandantur, Kommandantur
von Befestigungen) war der Kommandant. Befand sich in Standorten mit einer
Grenzkommandantur oder einer Kommandantur der Befestigungen außerdem eine
Kommandantur, so war Standortältester der Kommandant. Standortältester in
Standorten ohne Kommandantur war der rangdienstälteste Offizier im
Truppendienst, ohne Rücksicht auf seine Dienststellung. Standortältester in
Standorten ohne Truppenbelegung war der rangdienstälteste Offizier ohne
Rücksicht auf seine Dienststellung. Auf Truppenübungsplätzen war der Kommandant
des Truppenübungsplatzes Standortältester. Die Standortältesten unterstanden als
solche dem zuständigen Befehlshaber im Wehrkreis, bei der Kriegsmarine dem
zuständigen Marinestationskommando und bei der Luftwaffe dem zuständigen
Luftgaukommando. Nicht als Standorte galten Orte, in denen sich nur einzelne
kleine Einrichtungen bzw. Dienststellen der Wehrmacht befanden (z.B.
Wehrmeldeamt, Remonteamt, Dienststelle eines Ausbildungsleiter,
Heeres-Abnahmestelle, Heeres-Munitionsanstalt). Solche Orte unterstanden dem
nächsten Standortältesten.
Matthias Donath: Architektur in Berlin 1933 -
1945: ein Stadtführer, Lukas Verlag 2007
Burkhart Mueller-Hillebrand: Das Heer 1933 - 1945, Band I: Das Heer bis zum
Kriegsbeginn, Verlag E.S. Mittler & Sohn
H.Dv.131: Standortdienst-Vorschrift, Verlag Offene Worte, 1939